“Schools change slower than churches”
Richard Gross, Stanford University
Das dieses Zitat wohl mehr als treffend ist hat uns ins besondere die Pandemie Lage der letzten Jahre gezeigt, in der schmerzlich bewusst wurde, wie viel deutsche Schulen im Digitalisierungsbereich aufzuholen haben. Für zeitgemäßen Unterricht, der in digitale Lernumgebungen und pädagogisch und technisch sinnvolle Szenarien eingebettet ist, braucht es zunächst einmal eine technische und medienpädagogische Grundlage.
Unsere Unterstützung rund um den DigitalPakt Schule beinhaltet sowohl Informationen über Fördermöglichkeiten und Förderrichtlinien, als auch Unterstützung bei der Entwicklung von Digitalkonzepten und Workshops zur medienpädagogischen Weiterbildung. Wir bieten Euch außerdem Unterstützung zu technisch-pädagogischen Konzepten und Fragestellungen an. Wir unterstützen sowohl in Briefings und Strategie-Workshops, als auch im Aufbau von IT-Lösungen und Beratungen rund um die richtige IT-Ausstattung. Wir bieten Euch herstellerunabhängige IT-Lösungen und Unterstützung bei der Beschaffung und Vorbereitung der Endgeräte.
Der DigitalPakt Schule – Alle Infos auf einen Blick!
Die mit der Corona-Pandemie eingetretene Wichtigkeit der Optimierung digitaler Strukturen in Schule und Unterricht stellt aktuell viele Schulen vor große Herausforderungen. Der im Frühjahr 2019 etablierte DigitalPakt Schule versucht, Schulen in dieser Problemlage mit Hilfe von Fördermitteln zu unterstützen. Wir beantworten hier Eure wichtigsten Fragen Rund um das Thema DigitalPakt!
Wie hoch sind die Fördermittel?
Der Bund unterstützt die Länder und Gemeinden bei Investitionen in IT-Ausstattung und die Vernetzung von Schulen. Finanziert aus den Digitalinfrastrukturfonds, sollen in den nächsten 5 Jahren ganze 5 Milliarden Euro deutschlandweit investiert werden. Die Verteilung dieser Gelder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, der besagt, dass die Bundesländer die Förderung um 10% aufstocken sollten und wir so bei einer Fördermenge von 5,5 Milliarden Euro rauskommen. Das sind pro Schule 137.000 €, pro Schüler ganze 500,00 €.
(Quelle: https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/_documents/das-sollten-sie-jetzt-wissen.html)
Wie verläuft die Antragstellung der Fördermittel?
Auch wenn die ursprüngliche Förderung vom Bund ausgeht, ist die Antragstellung der Fördermittel Ländersache. Jedes Bundesland verfügt hier über eigene Förderrichtlinien, die über Einzelheiten des Antragsverfahrens und förderfähige Investitionen entscheiden.
Der Prozess der Antragstellung läuft wie folgt ab: Jedes Bundesland erhält eine Liste mit den festgelegten Förderbudgets der einzelnen Schulträger. Wichtig zu wissen: Die Schulträger beantragen die Fördermittel! Damit die Schulträger wissen welche Mittel sie beantragen sollen, melden die Schulen ihren Trägern ihren Bedarf und ihr Medienkonzept. Der Schulträger bündelt diese Meldungen dann zu einem oder mehreren Förderanträgen. Diese werden beim Land eingereicht, geprüft und genehmigt. Hierbei gilt es je nach Bundesland verschiedene Fristen zu beachten.
(Quelle: https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/_documents/das-sollten-sie-jetzt-wissen.html)
Wofür dürfen Fördermittel eingesetzt werden?
Die Fördermittel aus dem DigitalPakt dürfen grundsätzlich für die Verbesserung der schulischen Infrastruktur, Präsentationsmedien und mobile Endgeräte, digitale Arbeitsgeräte und Lernwerkzeuge und Lernplattformen und Cloudlösungen ausgegeben werden.
1) Technische und pädagogische Medienentwicklungsplanung
- Investitionsplanung
- Medienkonzepte
- IT-Bestandsaufnahme an Schulen
- WLAN-Planung
- Betriebs- und Support-Konzept
2) Netze und Infrastruktur
- Aufbau und Optimierung digitaler Vernetzung
- Serverlösungen
- WLAN | LAN
3) Lernplattformen und Cloud-Lösungen
- Lernplattformen
- pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen
- Portale
- Cloudangebote
4) Präsentationsmedien
- Interaktive Tafeln
- Displays
5) Digitale Arbeitsgeräte und Lernwerkzeuge
- 3D-Drucker
- Roboter/ Drohnen
6) Schulgebundene mobile Endgeräte
- Notebooks
- Tablets
Achtung! Endgeräte sind nur mit einem limitierten Budget förderfähig, wenn die notwendige Infrastruktur der Schule bereits geben ist. Es dürfen maximal 20% des Gesamtinvestitionsvolumens pro Schulträger oder 25.000 € pro Einzelschule eingesetzt werden.
Aktuelle Links zum DigitalPakt Schule
- Bundesministerium für Bildung und Forschung: https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/_documents/das-sollten-sie-jetzt-wissen.html
- Medienkompetenzrahmen NRW: https://medienkompetenzrahmen.nrw